Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner der EU-DLR für die Unterstützung der einfachen Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

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Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die Einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Die Einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

  • wenn Sie unternehmerisch im Bereich der EU-DLR in Deutschland tätig werden wollen oder
  • wenn Sie sich Ihre reglementierte berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

Die Einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
  • zuständige Stellen,
  • Kosten und
  • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

Die Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Hinweis:
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)

Für die im Kreishaus anzufertigen dienstlichen Kopien steht den Mitarbeiter_innen am Vormittag ein eigener Kopier-Shop zur Verfügung.


Adresse
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo. - Fr. 08:30 - 12.:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung


Fax
+49 4401 927100
Telefon
+49 4401 9270

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postfach
Postfach 1 01
30001 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Telefon
0511 120-5521

Häufig gestellte Fragen

Die Gebühr ist variabel und wird in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der entsprechenden Verfahren und Formalitäten stehen (Art. 13 Abs. 2 EU-DLR). Die Höhe der Kosten hängt von dem konkreten Verfahren ab.


Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
 


  • für die Bereitstellung von Informationen:
    • auf den Internetportalen: sofort
    • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage, soweit die Unterlagen vollständig vorliegen
  • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
    • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren und den dafür zuständigen Behörden ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.

Wenn Sie den Service der Einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an die regional zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
  • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
  • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.


Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner:
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)

Bei Fragen zum Thema BEM wenden Sie sich gerne an die unten aufgeführte Ansprechperson im Block "Ihre Ansprechpartner_in".



Den Service der Einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

  • Dienstleister,
  • Unternehmen,
  • Gründende und
  • Personen, die sich ihre reglementierte Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

aus

  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
  • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
    • Island,
    • Liechtenstein oder
    • Norwegen.

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie bei der elektronischen Antragstellung auf dem Dienstleistungsportal der zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.


Formulare vorhanden: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

Schriftform erforderlich: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Auf den Portalen des Netzwerks einheitlicher Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Spanisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Türkisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Französisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Niederländisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Deutsch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Englisch
FormularDokInfodienste


Einheitlicher Ansprechpartner Russisch
FormularDokInfodienste

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