Dienstleistung
Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Frau Brigitte Köhler
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Frau Sandra Matzke
Frau Dominika Piel
Herr Ronald Plugge
Frau Regina Schäfe
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Frau Astrid Wefer
Frau Hella Büsing
Frau Sabine Dierks
Herr Hans-Werner Keil
Frau Sylvia Jürgens
Herr Antoan Massara
Herr Leon Decker
Frau Kerstin Schermer
Herr Andreas Pruin
Herr Leon Weiß
Frau Birgit Decker
Herr Mattis Jan Fuhrken
Frau Monika Ripphoff
Frau Sevda Tavan
Frau Gesche Fangmann
Frau Mareike Schneider
Herr Rolf Kuhn
Frau Ria Meinardus
Frau Melanie Busche
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Sabine Gigerl
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Parkausweis für Schwerbehinderte (Blauer Parkausweis)
Was müssen Sie vorlegen?
- Ihren Schwerbehindertenausweis (oder Kopie davon) oder
- eine Bescheinigung des Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Zuerkennung des erforderlichen Merkzeichens
- ein aktuelles Lichtbild
Parkerleichterung (orangefarbener Parkausweis)
Schwerbehinderte mit nachfolgenden Voraussetzungen können den orangefarbenen Parkausweis erhalten.
- Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
- Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60.
- Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70.
Ausstellung der Parkerleichterung
Was müssen Sie vorlegen?
- Ihren Schwerbehindertenausweis (oder Kopie davon) oder
- eine Bescheinigung des Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Zuerkennung des erforderlichen Merkzeichens
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Die Ausstellung eines Parkausweises ist gebührenfrei.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Hinweis
Die Verkehrsbehörde des Landkreises Wesermarsch stellt die Parkausweise für die Gemeinden im Landkreis Wesermarsch und für die Stadt Elsfleth aus.
Sollten Sie in der Stadt Nordenham oder Stadt Brake wohnen, wenden Sie sich bitte an diese. Sie stellen die Parkausweise für Ihre Einwohner selber aus.
Die Parkerleichterung wird für 5 Jahre ausgestellt, auch wenn ihr Schwerbehindertenausweis unbefristet gültig ist. Nach Ablauf der 5 Jahre wird
eine neue Parkerleichterung ausgestellt, sofern Ihr Schwerbehindertenausweis noch gültig ist, und dies von Ihnen bei der Verkehrsbehörde beantragt wird.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Für die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ oder „Bl“ wenden Sie sich bitte an das Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg.
erforderliche Unterlagen
-
eine Kopie Ihres gültigen
Schwerbehindertenausweises
oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Schlagwörter
Parkerlaubnis, blau, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, orange, parken, Fußgängerzone befahren, Schwerbehindertenparkplatz, Antrag auf Parkerleichterung, rosa, Schwerbehindertenparkausweis
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Ausstellung eines Parkausweises ist gebührenfrei.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweis
Die Verkehrsbehörde des Landkreises Wesermarsch stellt die Parkausweise für die Gemeinden im Landkreis Wesermarsch und für die Stadt Elsfleth aus.
Sollten Sie in der Stadt Nordenham oder Stadt Brake wohnen, wenden Sie sich bitte an diese. Sie stellen die Parkausweise für Ihre Einwohner selber aus.
Die Parkerleichterung wird für 5 Jahre ausgestellt, auch wenn ihr Schwerbehindertenausweis unbefristet gültig ist. Nach Ablauf der 5 Jahre wird
eine neue Parkerleichterung ausgestellt, sofern Ihr Schwerbehindertenausweis noch gültig ist, und dies von Ihnen bei der Verkehrsbehörde beantragt wird.
Für die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ oder „Bl“ wenden Sie sich bitte an das Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg.
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.