Dienstleistung
Pflegeversicherungsbeitrag
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % vom beitragspflichtigen Einkommen der oder des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten, der ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der oder des Versicherten erhoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 41.400 Euro.
Für besondere Personengruppen wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es abweichende gesetzliche Regelungen.
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.
Gebühr:
kostenfrei
Verfahrensablauf
Die Beitragszahlung wird mit Abschluss der Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.
Voraussetzungen
Grundsätzlich ist jede und jeder Versicherte beitragspflichtig. Familienangehörige sind für die Dauer der Familienversicherung beitragsfrei. Weitere Ausnahmeregelungen können Sie bei der Krankenversicherung erfragen.
erforderliche Unterlagen
In der Regel sind die Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, die sie dann unverzüglich an die Pflegekasse weiterleiten muss. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen notwendig sind.
Schlagwörter
Beiträge und Beitragszuschüsse zur Pflegeversicherung, Beitrag zur Pflegeversicherung, Pflegeversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung
Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.
Gebühr: kostenfrei
Die Beitragszahlung wird mit Abschluss der Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.
Grundsätzlich ist jede und jeder Versicherte beitragspflichtig. Familienangehörige sind für die Dauer der Familienversicherung beitragsfrei. Weitere Ausnahmeregelungen können Sie bei der Krankenversicherung erfragen.
In der Regel sind die Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, die sie dann unverzüglich an die Pflegekasse weiterleiten muss. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen notwendig sind.