Dienstleistung
Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung
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Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
0551 5070-250
0551 5070-01
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.1.
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, jedoch mindesten 300 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
(siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.1.
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, jedoch mindesten 300 €.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
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Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es ist ein Widerspruch möglich. (siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)