Gegenstände oder Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, nennt man Lebensmittelkontaktmaterialien. Das sind zum Beispiel:

  • Lebensmittelverpackungen
  • Geschirr
  • Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung

Die Herstellungsverfahren von Recycling-Kunststoff für den Kontakt mit Lebensmitteln unterliegen einem europäischen Zulassungsverfahren. Als Zulassungsinhaber eines solchen Verfahrens sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde Ihre Recycling- oder Produktionsstandorte mitzuteilen. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hierfür zuständig.
Das BVL gibt Ihre Standort-Informationen an die Europäische Kommission weiter. Sie fließen in ein Register der Produktions- und Recyclingstandorte in der Europäischen Union sowie in Drittländern ein, das die Europäische Kommission veröffentlicht.   


Adresse
Mauerstraße 39 - 42
10117 Berlin, Stadt
Postfach
Postfach 11 02 60
10832 Berlin, Stadt

Telefon
+49 531 214970

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie Inhaber einer Zulassung werden, sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Standorte an das BVL zu melden.


Sie können die Meldung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Online-Verfahren oder per E-Mail vornehmen.

  • Online-Verfahren (in Kürze verfügbar):
    • Füllen Sie das Online-Formular aus.
    • Laden Sie den Zulassungsbescheid für Ihr Recycling- oder Herstellungsverfahren und gegebenenfalls eine Vollmacht als PDF-Datei mit maximal 5 Megabyte hoch.
    • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie die Meldung absenden.
  • E-Mail:
    • Den Standort inklusive Adresse und Kontaktdaten sowie Ihre Herstellerangaben und gegebenenfalls Angaben zur bevollmächtigten Person können Sie formlos per E-Mail an das BVL senden.
    • Fügen Sie der E-Mail als Anlage Ihren Zulassungsbescheid für das Recycling- oder Herstellungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Vollmacht von der Zulassungsinhaberin oder dem Zulassungsinhaber bei.
  • Das BVL prüft Ihre Mitteilung und kontaktiert Sie bei etwaigen Rückfragen oder fehlenden Unterlagen.
  • Das BVL übermittelt Ihre Informationen an die Europäische Kommission.
  • Sie erhalten vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Eingangsbestätigung. Berücksichtigen Sie bitte die Versand- und Bearbeitungszeiten.

  • Ihr Unternehmen hat für die Herstellung von recyceltem Kunststoff für den Kontakt mit Lebensmitteln eine Zulassung der Europäischen Kommission für ein entsprechendes Recyclingverfahren.
  • Sie setzen das Verfahren in Deutschland ein.

  • Zulassungsbescheid für das Recycling- oder Herstellungsverfahren
  • gegebenenfalls Vollmacht von der Zulassungsinhaberin oder dem Zulassungsinhaber

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.


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