Dienstleistung
Soziotherapie für Krankenversicherte Finanzierung
Sie sind schwer psychisch krank und nicht in der Lage, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen? Dann haben Sie als gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Soziotherapie.
Die Soziotherapie umfasst lebenspraktische Anleitungen, die Sie in die Lage versetzen, ambulante ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, Ihre Eigenverantwortung so zu stärken, dass Sie langfristig ohne soziotherapeutische Betreuung auskommen.
Die Soziotherapie kann verordnet werden, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist.
Je Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf 120 Stunden Soziotherapie innerhalb von drei Jahren. Die Krankenkassen schließen mit geeigneten Personen oder Einrichtungen Verträge über die Versorgung mit Soziotherapie.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
- Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent für jeden Kalendertag.
- Der Eigenanteil beträgt jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro je Behandlungstag
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent für jeden Kalendertag.
Gebühr:
EUR 5,00 - 10,00
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse
Voraussetzungen
- Sie sind gesetzlich versichert
- Sie sind wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen.
- Die Leistung muss von der Krankenkasse genehmigt sein
erforderliche Unterlagen
-
ärztliche Verordnung
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Schlagwörter
Vermeidung Krankenhausbehandlung, Kassenleistung, Psychische Erkrankung, Anleitung, Krankenkassenleistung, Psychische Störung, Motivation
- Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent für jeden Kalendertag.
- Der Eigenanteil beträgt jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro je Behandlungstag
Gebühr: EUR 5,00 - 10,00
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse
- Sie sind gesetzlich versichert
- Sie sind wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen.
- Die Leistung muss von der Krankenkasse genehmigt sein
- ärztliche Verordnung
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.