Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
 


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