Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.


Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Haftpflicht, Straßenbeleuchtung, umgefahren, angefahren, Unfall, beschädigt