Dienstleistung
Tierveranstaltung-Genehmigung
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Einrichtung
Regionalstelle Brake
Adresse
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten
Mo. bis Fr.: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Mo. bis Do.: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefon
04401 927-327
04401 927-327
E-Mail
Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 570 26-179
0441 570 26-179
Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
Ansprechpunkt
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
-
für überregionale Veranstaltungen: das
Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Angaben:
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
Ansprechpunkt
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
- für überregionale Veranstaltungen: das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Angaben:
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten