Dienstleistung
Tourismus Förderung
Die Maßnahme Tourismus trägt zur Erschließung der lokalen bis regionalen touristischen Entwicklungspotenziale bei und somit zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Analysen investive Vorhaben.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
Gefördert werden können:
- Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
- Schaffung von kleinen Basis- und Attraktivitätsinfrastrukturen sowie Freizeitinfrastruktur,
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Ausschilderung von Wegen, Aufstellung von Erläuterungstafeln,
- Schaffung von Informations- und Vermittlungsstellen lokaler oder regionaler Tourismusorganisationen (Infrastruktur) im ländlichen Raum.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 %,
- bei sonstigen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei anderen Zuwendungsempfängern 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersätze können sich um 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.
- Die Höchstförderung beträgt 200.000 Euro.
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 799-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).
Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL)
Voraussetzungen
- Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
Für die Förderung ist eine
Registriernummer
(zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
ZILE – Verwendungsnachweis Anlage
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Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
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Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
FormularDokLink
ZILE - Verwendungsnachweis
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Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).
Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL)
- Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
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Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
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ZILE - Verwendungsnachweis
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