Dienstleistung
Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades von Spätaussiedlern in den entsprechenden inländischen Grad
Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses und auf Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades, sofern die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden inländischen Grad festgestellt wird.
Leibnizufer 9
30169 Hannover
0511 120-2601
0511 120-2599
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6771090
04131 6770
Postfach 4469
49074 Osnabrück
0541 969-0
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770
Immatrikulationsbüro
Bünteweg 2
30559 Hannover
Postfach 71 11 80
30545 Hannover
0511 95360
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-3168
+49 5323 72-2218
+49 5323 72-3890
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-3456
0511 762-0
0511 762-2020
Studieninfoservice
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
+49 511 532-6020
Studierendensekretariat
0511 532-0
+49 511 532-9056
Studierendensekretariat
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 985-2730
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04421 9850
04421 985-2215
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 7708-3100
Immatrikulations- und Prüfungsamt
0441 77080
0441 7708-3202
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 9288-4141
Immatrikulations- und Prüfungsamt
04404 92880
04404 9288-4171
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122
Wilhelmsplatz 1
37073 Göttingen
Postfach 3744
37085 Göttingen
0551 390
+49 551 39-113
Studierendenbüro
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
0551 390
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.
Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.
Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Zuständige Stelle
-
Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover
Voraussetzungen
- Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
- Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einem Aussiedlungsgebiet vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
- Nachweis über Ihren Abschluss (Schul- und Hochschul- oder Berufsabschluss)
Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:
- Erklärung über die Namensführung bzw. Bescheinigung über die Namensänderung
- eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Antrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen
- Fächer und Notenübersicht (Anlage zum Diplom)
- Übersetzung zu den ausländischen Bildungsnachweisen
Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:
Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen
Schlagwörter
AkGradVO, Gleichwertigkeitsprüfung, BVFG, Umwandlung in inländischen Grad, Bundesvertriebenengesetz, NHG
Es fallen keine Gebühren an.
Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.
Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.
Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
-
Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover
- Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
- Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einem Aussiedlungsgebiet vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben
- Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
- Nachweis über Ihren Abschluss (Schul- und Hochschul- oder Berufsabschluss)
Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:
- Erklärung über die Namensführung bzw. Bescheinigung über die Namensänderung
- eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Antrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen
- Fächer und Notenübersicht (Anlage zum Diplom)
- Übersetzung zu den ausländischen Bildungsnachweisen
Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.
Es genügt ein formloser Antrag.
Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:
Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen