Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses und auf Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades, sofern die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden inländischen Grad festgestellt wird.

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21335 Lüneburg

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38302 Wolfenbüttel


<p style="margin-left:0cm;">Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel(Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Ostfalia) ist eine 1971 gegründete Fachhochschule im östlichen Niedersachsen. Sie verfügt über Standorte in Salzgitter, Wolfenbüttel, Wolfsburg und Suderburg (bei Uelzen). Der internationale Name der Hochschule lautet Ostfalia University of Applied Sciences.</p>
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49076 Osnabrück


<p style="margin-left:0cm;">Die Hochschule Osnabrück (ehemals: Fachhochschule Osnabrück) ist eine niedersächsische Fachhochschule mit Verwaltungssitz in Osnabrück.&#xa0;Neben den beiden Standorten Osnabrück-Westerberg und Osnabrück-Haste verfügt die Hochschule Osnabrück noch über einen weiteren Standort in Lingen (Ems).</p>
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Studierendenbüro

Häufig gestellte Fragen

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.

Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.

Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.


  • Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen: 
    Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover

  • Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
  • Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einem Aussiedlungsgebiet vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben

  • Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
  • Nachweis über Ihren Abschluss (Schul- und Hochschul- oder Berufsabschluss)

Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:

  • Erklärung über die Namensführung bzw. Bescheinigung über die Namensänderung
  • eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Antrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen
  • Fächer und Notenübersicht (Anlage zum Diplom)
  • Übersetzung zu den ausländischen Bildungsnachweisen

Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.


Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:


Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (für die Bewertung des Hochschulabschlusses in Bezug auf die Gradführung)


AkGradVO, BVFG, Gleichwertigkeitsprüfung, Umwandlung in inländischen Grad, Bundesvertriebenengesetz, NHG