Dienstleistung
Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.
Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa
www.resymesa.de
bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesenLeistungserbringern Kontakt aufnehmen können.
http://www.resymesa.de
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Gebühr:
kostenfrei
Rechtsgrundlage(n)
Landesbodenschutzgesetze
§ 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Schlagwörter
Sachverständiger, Untersuchungsstelle, Bodenschutz, Boden
Keine
Keine
Landesbodenschutzgesetze
§ 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)