Dienstleistung
Vereidigte Buchprüfer Anerkennung
Vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle anerkannt werden. Mit der Anerkennung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der zuständigen Stelle begründet. Diese ist verpflichtend. Eine vereidigte Buchprüferin/ein vereidigter Buchprüfer wird in das Berufsregister der zuständigen Stelle eingetragen.
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Postfach 301882
10746 Berlin, Stadt
030 726161-212
030 726161-0
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
0800 818-8100
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Informationen zur Wirtschaftsprüferkammer
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.
Voraussetzungen
- Bestehen der Prüfung als vereidigte Buchprüfer/vereidigter Buchprüfer
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Neben einer Gebühr für die Anerkennung sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag an die zuständige Stelle zu zahlen. Die Beitragshöhe ist individuell verschieden und wird von der zuständigen Stelle festgelegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anerkennung muss spätestens ein Jahr nach Ablegung der Prüfung zur vereidigten Buchprüferin/zum vereidigten Buchprüfer bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Bearbeitungsdauer:
3 Monate
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Schlagwörter
vereidigter Buchprüfer, Vereidigte/r Buchprüfer/in: Anerkennung, vereidigte Buchprüferinnen
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Informationen zur Wirtschaftsprüferkammer
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.
- Bestehen der Prüfung als vereidigte Buchprüfer/vereidigter Buchprüfer
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Neben einer Gebühr für die Anerkennung sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag an die zuständige Stelle zu zahlen. Die Beitragshöhe ist individuell verschieden und wird von der zuständigen Stelle festgelegt.
Die Anerkennung muss spätestens ein Jahr nach Ablegung der Prüfung zur vereidigten Buchprüferin/zum vereidigten Buchprüfer bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr