Dienstleistung
Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen
Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.
Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
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Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
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Fax
0441 570 26-179
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Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen je nach Aufwand zwischen 12,00 Euro und 2.060,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristvorgabe.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
-
detailierte Beschreibung
- des Produkts und
- der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
- ggf. Rezepturangaben
Rechtsgrundlage(n)
- Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen je nach Aufwand zwischen 12,00 Euro und 2.060,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristvorgabe.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
-
detailierte Beschreibung
- des Produkts und
- der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
- ggf. Rezepturangaben
Rechtsgrundlage(n)
- Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)