Ansprechpartner
Frau Ute Peters
Sonstiges: Bereich Kommunale Kläranlagen: Verwaltung Bereich Industrie-Kläranlagen: Verwaltung
Herr Lutz Winkelmann
Frau Heidi Bleckmann

Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.


Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


UAN Sammelwerk der Themeninhalte der Fachplaner zur Gewässerunterhaltung 3. Ordnung (2015-2018) August 2019
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Grundwasser: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser
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