Dienstleistung
Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Ansprechpartner
Frau Ute Peters
Sonstiges: Bereich Kommunale Kläranlagen: Verwaltung Bereich Industrie-Kläranlagen: Verwaltung
Herr Lutz Winkelmann
Frau Heidi Bleckmann
Frau Ute Peters
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Frau Heidi Bleckmann
Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
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Servicezeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Fax
04401 927-100
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Telefon
04401 927-0
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E-Mail
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Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
UAN Sammelwerk der Themeninhalte der Fachplaner zur Gewässerunterhaltung 3. Ordnung (2015-2018) August 2019
FormularDokInfodienste
Grundwasser: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Beregnung, Beregnungszwecke
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Beregnung, Beregnungszwecke