Dienstleistung
Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wittmund
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände aus Privathaushalten gerechnet, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in Ihrem Restabfallgefäß untergebracht werden können.
Die einzelnen Gegenstände dürfen folgende Maße nicht überschreiten:
Länge: 2,00 m - Durchmesser/Kantenlänge: 0,80 m - Gewicht: 50 kg - Höchstmenge pro Anmeldung: 5 cbm
Teppiche, Kommoden, Regale, Tische, Stühle, Sessel, Kinderwagen, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Sofas/Liegen, Sessel, Schränke, Koffer/Kisten usw.
Altmetall
Herde/Öfen(ohne Ölreste / Asche usw.) Fahrräder, Metallwannen usw.
Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoffe)
Fernsehgeräte, Radios, Staubsauger, HiFi-Anlagen, Computer, Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen usw.
Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:- Abfälle aus Umbau- und Renovierungsarbeiten wie z.B. Türen, Fenster, Balken, Bretter, Zäune, Isoliermaterial, Kabel usw.
- Bodenbeläge wie Parkett, Laminat oder Vinyl
- Bauschutt wie z.B. Ziegel, Steine, Fliesen, Betonteile
- Bäume und Teile von Bäumen
- Wertstoffe - Glas, Papier, Pappe die über entsprechende Wertstoffcontainer abgegeben werden können
- Restabfälle, Tapeten, Hausmüll können kostenpflichtig über die Deponien und zugelassene Abfallbehälter entsorgt werden
-
Problemabfälle
- Schadstoffe aus privaten Haushalten können über die mobile Schadstoffsammlungund beim Sonderabfall- zwischenlager der Nehlsen in Wiefels kostenlos abgegeben werden
- Für asbesthaltige Abfälle und teerölhaltige Abfälle gelten besondere Regelungen
- Autoteile, Öltanks, Reifen und größere Schrottteile geben sie bitte direkt beim Altstoffhändler ab.
- Abfälle in Kisten und Säcken
- Hausentrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Abfälle aus Umbauarbeiten sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen kostenpflichtig über die Entsorgungseinrichtungen entsorgt werden.
Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über Kleinanzeigen oder Flohmarkt findet sich ggf. ein neuer Besitzer! Gut erhaltene Möbel können auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Stellen Sie die zur Sperrmüllabfuhr angemeldeten Gegenstände am Abfuhrtag (Abfuhrtermin wird Ihnen vom Abfuhrunternehmen schriftlich mitgeteilt) bis 6.00 Uhr an der Straße zur Abholung bereit!
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wittmund
Normale Abholung: 25,00 €
- bis 5 m³
- Abfuhr ca. 3-4 Wochen nach Zahlungseingang
Expressabholung: 145,00 €
- bis 5 m³
- Abfuhr innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang
Die Gebühr kann per Online-Zahlung (Kreditkarte, Paypal, Paydirekt, Giropay) beglichen werden.
Kunden, die über keinen Internetzugang verfügen oder kein Onlinebanking bzw. keinen Online-Zahldienst nutzen, können natürlich weiterhin die Beauftragung einer Sperrmüllabfuhr durch den Kauf und die Absendung einer Sperrmüllkarte erledigen. Sperrmüllkarten sind bei den im gedruckten Abfuhrkalender genannten Vertriebsstellen erhältlich (Ausnahme: Autohaus Ippen in Willmsfeld). Die Vertriebsstellen finden sich auch auf der Homepage des Landkreises Wittmund (landkreis-wittmund.de) unter dem Pfad:
Leben & Wohnen / Abfall / Abfallberatung / Sperrmüll, und dort unter dem Punkt „Sperrmüllkarte“.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wittmund