Dienstleistung
Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen haben in Niedersachsen eine lange Tradition und werden bereits seit 1947 - also noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland - durchgeführt.
Die Landesregierung spricht Ehepaaren
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
mit einer Urkunde ihre Glückwünsche aus.
Die Urkunden zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit werden vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport unterzeichnet.
Alle anderen Urkunden tragen die Unterschrift des Niedersächsischen Ministerpräsidenten.
Die Glückwunschurkunden werden der Region Hannover, den Landkreisen, kreisfreien Städten, großen selbstständigen Städten und selbstständigen Gemeinden zur Verfügung gestellt, die das Weitere veranlassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Glückwunschurkunden werden der Region Hannover, den Landkreisen, kreisfreien Städten, großen selbstständigen Städten und selbstständigen Gemeinden zur Verfügung gestellt, die das Weitere veranlassen.