Nachdem ein Kind geboren wurde muss dies dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden, sodass die Geburt beurkundet und das Kind entsprechend angemeldet werden kann.

Die Geburten werden bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigem Standesamt angemeldet

  • Anzeigepflichtig sind (in dieser Reihenfolge):der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
  • die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
  • der Arzt, der zugegen war,
  • Personen, die zugegen waren,
  • die Mutter, sobald sie dazu imstande ist.

 

Wenn das Kind in einer Klinik geboren ist, übernimmt dies die Entbindungsklinik oder das Geburtshaus durch eine schriftliche Anzeige


Generell:

  • Geburtsbescheinigung der Hebamme
  • Erklärung zum Vornamen und ggfs. Familiennamen des Kindes, unterschrieben von beiden Eltern
  • BPA oder Reisepass des Anzeigenden

 

Zusätzlich:

Bei nicht verheirateten Müttern

  • Geburtenregisterauszug der Mutter
  • falls Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung vorliegen: diese Unterlagen

Bei verheirateten Eltern

  • Eheregisterauszug oder Eheurkunde und Geburtsurkunden von beiden Eltern

 

 

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die erforderlichen ausländischen Urkunden von einem vereidigten Dolmetscher zu übersetzen. Reisepass und Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit sowie ggfls. weitere Unterlagen vorzulegen. Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld das Standesamt.


  • Geburtsurkunde: 10,00 € für die erste Urkunde, 5,00 € für weitere Urkunden.
  • Bescheinigungen f. Mutterschaftshilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld, Kirche: kostenfrei

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.


Bitte wenden Sie sich an das Standesamt in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde - unabhängig vom Wohnort.

Beispiel:

Spontan-/Hausgeburt innerhalb der Samtgemeinde Hage = Standesamt Hage

Geburt im Krankenhaus Aurich = Standesamt Aurich