Dienstleistung
Gästebeitrag entrichten
In der Samtgemeinde Hage besteht vom 15.03. - 31.10. jeden Jahres eine Gästebeitragspflicht. Personen, die keinen Wohnsitz in der Samtgemeinde Hage haben und sich hier zu Urlaubszwecken aufhalten, sind verpflichtet, den Gästebeitrag zu entrichten.
Rechtsgrundlage
Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Samtgemeinde Hage in der aktuell gültigen Fassung.
Schlagwörter
Kurbeitrag, Kurtaxe