Eine Mutterschaftsanerkennung ist eine Erklärung einer Frau, die zur rechtlichen Herstellung eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen ihr und dem von ihr geborenen Kind führt. Das Instrument der Mutterschaftsanerkennung ist nur in wenigen Ländern gebräuchlich, in Europa noch in Italien.

Einige Staaten verlangen die Anerkennung der Mutterschaft, sowie die erforderlichen Zustimmungserklärungen (z.B. des Vaters) zu einem nicht in der Ehe geborenen Kind.


  • Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des/der Erklärenden und des Kindes - vor der Geburt genügt der Mutterpass

 

Ist die Mutter rechtskräftig geschieden oder noch verheiratet?

Wenn ja, wird gebeten, sich direkt beim Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen mitzubringen sind.

 


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Standesamt Ihrer Wahl.


§§ 44 und 27 Abs.2 Personenstandsgesetz