Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.

Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim



Die angegebene Bearbeitungsdauer kann abweichen, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer: 7 Werktage

Der Fixpreis richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen. 


Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Die Entsorgernummer muss vor Beginn der Entsorgung erteilt werden.


  • Die Abfallentsorgernummer können Sie in Niedersachsen über den Online-Dienst beantragen.
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
  • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

  • Aktuell gültige Anlagengenehmigung (BImSchG, Baugenehmigung) mit einer Auflistung der zugelassenen Abfallschlüssel

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