Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
•    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
•    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
•    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.


Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.


Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate

Es fallen keine Kosten an.



Bearbeitungsdauer: 1 Monat bis 2 Monate
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Bearbeitungsdauer: 1 Monat bis 2 Monate

Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.


Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)


  • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
  • Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.

Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
  • Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


verpachten, Agrarland, Landpacht, Pächterin, Verpächterin, melden, Pächter, Pacht, landwirtschaftliche Fläche, Grundstück, Eigentum, Verpächter, Pachtvertrag, Land, pachten