Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Haltung eines Hundes.

Wer in Niedersachsen wohnt und einen oder mehrere Hunde hält, benötigt ab dem 1. Juli 2011 für diese Tiere eine Haftpflichtversicherung. Es wird bei der Vorgabe nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen, großen oder kleinen Hunden unterschieden. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Beim Abschluss der Versicherung ist die Deckungssummen im Schadensfall zu beachten:

  • bei Personenschaden: 500.000,00 Euro
  • bei Sachschaden: 250.000,00 Euro

Der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt obliegt die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgabe. Sie kann die Vorlage der Bescheinigung z. B. bei der Anmeldung eines Hundes fordern. Weitere Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen.

Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.


  • Wohnort des Hundehalters: Niedersachsen
  • Alter des Hundes: ab 6 Monate

  • ggf. Unterlagen zur Identität des Hundes

Gebühr: EUR 50,00 - 150,00

Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung gilt keine Übergangsregelung, der Abschluss muss so schnell wie möglich erfolgt sein.


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung


Tierhaltung, Kampfhund, gefährlicher Hund