Kapitalverwaltungsgesellschaften haben gegenüber der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschiedene Anzeigepflichten. Unter anderem müssen sie melden, wenn sie die Absicht haben, eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter zu bestellen.

Als Absicht gilt eine entsprechende Entscheidung des zuständigen Organs Ihres Unternehmens, zum Beispiel des Aufsichtsrates. Dies ist auch der Fall, wenn die Auswahl unter dem Vorbehalt der Entscheidung anderer Gremien oder der Rückmeldung der BaFin steht.

Die Anzeigepflicht gilt zudem

  • für die Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters sowie
  • die Verlängerung einer zeitlich befristeten Bestellung einer Geschäftsleiterin oder eines Geschäftsleiters (nicht des der Bestellung zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses)

Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • fachlich Eignung,
  • Zuverlässigkeit und
  • ausreichende zeitliche Verfügbarkeit

Diese Kriterien beurteilt die BaFin anhand der eingereichten Unterlagen.


Die Anzeige kostet Sie EUR 1.485,00.


Sie müssen die Absicht, eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter zu bestellen, unverzüglich anzeigen.


Beschließt die BaFin, Beschränkungen vorzuschreiben oder einen Geschäftsleiter abzulehnen, so setzt sie eine Kapitalverwaltungsgesellschaft innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung davon in Kenntnis. Die BaFin kann diesen Zeitraum um bis zu einen Monat verlängern, wenn sie dies auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls der Kapitalverwaltungsgesellschaft für notwendig erachtet. Sie hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft über die Verlängerung der Frist zu informieren.


Reichen Sie die Anzeige zur Absicht der Bestellung einer Geschäftsleiterin oder eines Geschäftsleiters per Post ein:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin und laden Sie dort folgende Formulare herunter:
    • Formular "Eignungsmatrix"
    • Formular "Benachrichtigung über Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans"
    • Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit gemäß Artikel 4 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/1943"
    • Formular "Personelle Veränderungen Geschäftsleiter nach KAGB"
    • Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit nach KAGB"
    • Formular "Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern, Aufsichtsräten und Beiräten nach KAGB"
  • Füllen Sie die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. Dies können Sie direkt am Rechner tun und ausdrucken.
  • Geben Sie für eine eindeutige Zuordnung der Anzeige und der erforderlichen Unterlagen den Namen des Unternehmens sowie das Geschäftszeichen an.
  • Geben Sie in Ihrer Anzeige das Datum an, zu dem Sie die Geschäftsleiter oder den Geschäftsleiter bestellen wollen.
  • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Die BaFin stellt auf ihrer Internetseite eine "Checkliste" zur Verfügung, anhand derer Sie überprüfen können, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.
  • Schicken Sie die erforderlichen Unterlagen an die BaFin.
  • Die BaFin kann weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern, soweit es im Einzelfall erforderlich erscheint.
  • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen durch die BaFin erhalten Sie einen Bescheid.

Das zuständige Gremium Ihrer Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Geschäftsleitung entschieden.


Jeweils in einfacher Ausfertigung:

  • Lebenslauf: eigenhändig unterschrieben und mit Datum versehen
  • Angaben zur Zuverlässigkeit der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters: eigenhändig unterschrieben und mit Datum versehen
  • "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde", "Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" oder "entsprechende Unterlagen" aus dem Ausland im Original
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister im Original
  • Übersicht zu weiteren Mandaten als Geschäftsleiterin oder -leiter und in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen
  • Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit

Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im "Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB" der BaFin.


  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage

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