Haben sich seit der Registrierung eines Futtermittelunternehmens Änderungen ergeben, müssen diese unverzüglich bei der dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Regelung betrifft unter anderem die Änderung von Tätigkeiten der Betriebsstätten des Unternehmens. Bei zulassungspflichtigen Änderungen fallen weitere Schritte an.

Sind die Änderungen gesetzeskonform, wird der Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aktualisiert.


Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
2a

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit


Wollen Sie die Änderung eines Futtermittelunternehmens anzeigen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:

  • Die von Ihnen eingereichten Informationen werden von uns entgegengenommen geprüft
  • Es wird überprüft, ob neue oder zusätzliche Tätigkeiten von dem Unternehmen ausgeführt werden können
  • Sollte die Überprüfung positiv ausfallen, wird die Änderung des Futtermittelbetriebes in das bundesweite Register der Futtermittelunternehmen eingetragen

Eine Bestätigung der Änderung wird auf Wunsch erstellt und versandt


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