Dienstleistung
Änderung der Futtermittelunternehmen-Registrierung beantragen
Haben sich seit der Registrierung eines Futtermittelunternehmens Änderungen ergeben, müssen diese unverzüglich bei der dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Regelung betrifft unter anderem die Änderung von Tätigkeiten der Betriebsstätten des Unternehmens. Bei zulassungspflichtigen Änderungen fallen weitere Schritte an.
Sind die Änderungen gesetzeskonform, wird der Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aktualisiert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
Typisierung
2a
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Verfahrensablauf
Wollen Sie die Änderung eines Futtermittelunternehmens anzeigen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:
- Die von Ihnen eingereichten Informationen werden von uns entgegengenommen geprüft
- Es wird überprüft, ob neue oder zusätzliche Tätigkeiten von dem Unternehmen ausgeführt werden können
- Sollte die Überprüfung positiv ausfallen, wird die Änderung des Futtermittelbetriebes in das bundesweite Register der Futtermittelunternehmen eingetragen
Eine Bestätigung der Änderung wird auf Wunsch erstellt und versandt
Weiterführende Informationen
Informationsseite des LAVES
Informationsseite des Fachdezernats Futtermittel-überwachung
Informationsseite des BMEL
Informationsseite des BVL
Informationsseite des BVL mit Leitfäden für die Zulassung und Registrierung von Betrieben auf dem Futtermittelsektor
Informationsseite des BVL mit Merkblättern zur Registrierung von Futtermittelbetrieben