Dienstleistung
Änderungszertifizierung von Endgeräten für den Digitalfunk BOS beantragen
Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellerinnen und Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwendet werden. Die BDBOS hat hierzu in den sogenannten Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.
Wenn Sie die Hard- oder Software Ihres bereits für den BOS zertifizierten Endgeräts wesentlich verändert haben, müssen Sie eine Änderungszertifizierung bei der BDBOS beantragen, wenn Sie die Geräte produzieren oder vertreiben.
Eine Änderungszertifizierung kann erfolgen bei:
- Deaktivieren von Schnittstellen oder optionalen Leistungsmerkmalen
- Aktivieren oder Umsetzen von optionalen Leistungsmerkmalen
- einer von der BDBOS geforderten Anpassung, insbesondere zur Behebung von Sicherheitsmängeln
- einer Fehlerkorrektur
Für die Änderungszertifizierung beschreiben Sie die Änderung möglichst umfassend und erläutern, welche technischen Auswirkungen damit verbunden sind. Die BDBOS wertet Ihre Angaben aus und teilt Ihnen mit,
- ob die Voraussetzungen für eine Änderungszertifizierung vorliegen und
- welcher Prüfungsumfang notwendig ist.
Im nächsten Schritt beauftragen Sie eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung nach den von der BDBOS festgelegten Prüfkriterien. Den BOS-Prüfbericht senden Sie anschließend als Nachweis an die BDBOS.
Sie können eine Änderungszertifizierung für mehrere Endgeräte beantragen. Für jedes einzelne Endgerät können Sie höchstens 4 Änderungszertifizierungen beantragen. Ansonsten ist eine erneute Zertifizierung notwendig.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungszertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.
- Sie übergeben der BDBOS zwei Einzelstücke des zu zertifizierenden Endgeräts.
- Dieser Schritt entfällt, wenn Ihr Endgerät Bestandteil einer Funkleitstelle ist.
Änderungszertifizierung von Endgeräten online beantragen:
-
Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto.
- Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
- Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
-
Sie senden den BOS-Prüfbericht
- über die Upload-Funktion des Online-Antrags oder
- per Post
an die BDBOS.
-
Die BDBOS sendet Ihnen
- das Zertifikat oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Änderungszertifizierung von Endgeräten auf dem Postweg beantragen:
- Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
- Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
- Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
- Sie senden den BOS-Prüfbericht an die BDBOS.
-
Die BDBOS sendet Ihnen
- das Zertifikat oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegt:
- empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
erforderliche Unterlagen
- Mit Ihrem Antrag müssen Sie die Anlage Beantragte LM-END einreichen.
- Den BOS-Prüfbericht einer sachkundigen Prüfstelle reichen Sie nach.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15a Absatz 3 Satz 1 Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG)
§ 3 Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSZertV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Nach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Überprüfung der Endgeräte muss eine sachverständige Prüfstelle beauftragt werden. Die Sachkunde der Prüfstelle muss nachgewiesen sein.