Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Der Nachweis über den bestandenen dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin.

Die ärztliche Ausbildung umfasst

  • ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, das eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt
  • eine Ausbildung in erster Hilfe;
  • einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
  • eine Famulatur von vier Monaten und
  • die Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate.

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren abgelegt.

Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von drei Jahren einschließlich eines Praktischen Jahres nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt. Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von einem Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt.


Termine der Staatsprüfungen

Die aktuellen Termine können der Website des IMPP (www.impp.de) sowie den Aushängen an den Hochschulen entnommen werden.


Die Zulassung zur Ärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.


Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

- Abt. 2 Landesprüfungsamt (LPA), Nobelring 4, 30627 Hannover

E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de

(Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)

Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.


Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife); bei im Ausland erworbenen Zeugnissen auch der Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle
  • das Studienbuch oder ein entsprechender Nachweis der Studienzeiten
  • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.


Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja


Download-Bereich Abteilung 2 Landesprüfungsamt

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