Dienstleistung
Als Investorin oder Investor eine Stimmrechtsmitteilung abgeben
Wenn Sie als Investorin oder Investor durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien an einem Emittenten, dessen Aktien an einem organisierten Markt zugelassen sind, erreichen, überschreiten oder unterschreiten, müssen Sie das wahrscheinlich dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Dies kann auch ausländische Emittenten betreffen, die in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
Das gleiche, mit Ausnahme der 3 Prozent-Schwelle, gilt, wenn Sie Finanzinstrumente halten, die Ihnen einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen, oder wenn Sie mit Stimmrechten und Finanzinstrumenten zusammen eine Schwelle berühren.
Die Mitteilung müssen Sie innerhalb von 4 Handelstagen über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin abgeben und im Anschluss daran an den Emittenten übermitteln.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Stimmrechtsmitteilung spätestens innerhalb von 4 Handelstagen abgeben.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten im MVP-Portal ("Protokoll einsehen") innerhalb weniger Minuten eine Rückmeldung über die erfolgreiche Übermittlung der Mitteilung und mit dieser zusammen 2 Dateien der Mitteilung (ZIP-Datei) zur Übermittlung an den Emittenten. Weitere Rückmeldungen der BaFin erfolgen nur im Einzelfall bei Rückfragen bezüglich der abgegebenen Mitteilung.
Voraussetzungen
Sie erreichen, überschreiten oder unterschreiten als Investorin oder Investor durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien an einem Emittenten, dessen Aktien an mindestens einem organisierten Markt zugelassen sind
Das gleiche, mit Ausnahme der 3 Prozent-Schwelle, gilt, wenn Sie Finanzinstrumente halten, die Ihnen einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen, oder wenn Sie mit Stimmrechten und Finanzinstrumenten zusammen eine Schwelle berühren.
Dies kann auch ausländische Emittenten betreffen, die in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
erforderliche Unterlagen
Selbstregistrierung auf dem MVP Portal:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Zulassung zum Fachverfahren:
Unterschriebenes Antragsformular. Antragsformular wird automatisch bei elektronischer Beantragung erzeugt.
Abgabe der Stimmrechtsmitteilung:
In Einzelfällen Organigramm bei Konzernstrukturen
Die BaFin behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen anzufordern.
Verfahrensablauf
Sie können die Meldung per Online-Formular oder als Upload im XML-Format über das MVP Portal der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgeben. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Log-in und Registrierung:
- Öffnen Sie das MVP Portal der BaFin.
-
Wenn Sie bereits Nutzerdaten haben, können Sie sich direkt einloggen.
- Sollten Sie noch keine Nutzerdaten haben, klicken Sie auf "Selbstregistrierung". Geben Sie an, ob Sie sich als natürliche Person oder als Unternehmen registrieren. Geben Sie im nächsten Schritt Ihre persönlichen Daten an und bestätigen Sie das Formular.
- Klicken Sie auf den Link, der Ihnen per E-Mail zugesendet wird und füllen Sie das Formular aus, das sich öffnet.
- Bestätigen Sie die Registrierung.
Zulassung zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal:
- Nachdem Sie sich mit Ihren Nutzerdaten eingeloggt haben, können Sie die Zulassung zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen beantragen.
- Klicken Sie dafür auf "Fachverfahren beantragen" und wählen Sie das Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen“ aus.
- Wählen Sie den Meldefall "Direktmelder" aus und klicken Sie auf "Beantragen".
- Es erscheint der ausgefüllte Zulassungsantrag.
- Klicken Sie auf "Antrag einreichen".
- Drucken Sie den Zulassungsantrag aus, unterschreiben Sie Ihn und senden Sie ihn postalisch oder per Fax an die BaFin.
- Die BaFin prüft Ihren Zulassungsantrag.
- Sie erhalten die Zulassung zum Fachverfahren per E-Mail.
- Jetzt können Sie eine Stimmrechtsmitteilung elektronisch abgeben.
Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal als XML-Datei:
- Erstellen Sie Ihre Stimmrechtsmitteilung im XMLFormat. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der Internetseite der BaFin unter „Informationsblätter und Handbücher“.
- Öffnen Sie das MVPPortal und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
- Wählen Sie im Menü "Meldung einreichen" und geben Sie alle benötigten Daten an.
- Wählen Sie "XMLDatei einreichen", wählen Sie die XML-Datei aus und klicken Sie auf "Datei senden".
- Sie erhalten eine Übertragungsbestätigung.
- Unter „Protokoll einsehen“ können Sie den Bearbeitungsstatus der Meldung ansehen.
- Wenn die Meldung akzeptiert wurde, finden Sie im Bereich "Protokoll" ein ZIPArchiv mit einer PDF- und einer XML-Datei zum Download. Beide müssen an den Emittenten weitergeleitet werden. Eine Stimmrechtsmitteilung ist erst dann rechtwirksam abgegeben, wenn sie sowohl an den Emittenten als auch an die BaFin übermittelt worden ist.
Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal per Online-Formular:
- Öffnen Sie das MVPPortal und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
- Wählen Sie im Menü "Meldung einreichen" und geben Sie alle benötigten Daten an.
- Wählen Sie "Online-Formular einreichen" und füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Klicken Sie auf "Meldung einreichen" am Ende des Formulars.
- Sie erhalten eine Übertragungsbestätigung.
Unter „Protokoll einsehen“ können Sie den Bearbeitungsstatus der Meldung ansehen.
Wenn die Meldung akzeptiert wurde, finden Sie im Bereich "Protokoll" ein ZIP-Archiv mit einer PDF- und einer XML-Datei zum Download. Beide müssen an den Emittenten weitergeleitet werden. Eine Stimmrechtsmitteilung ist erst dann rechtwirksam abgegeben, wenn sie sowohl an den Emittenten als auch an die BaFin übermittelt worden ist
Alternativ können Sie zunächst alle Schritte als Test durchführen. Wählen Sie dafür im MVP Portal das Fachverfahren "Test_Stimmrechtsmitteilungen" aus und führen Sie alle oben genannten Schritte aus.
Stimmrechtsmitteilungen an den Emittenten können an dessen im Impressum seiner Homepage angegebenen E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden. Die Übermittlung muss dabei die Mitteilung zusätzlich als XML-Datei beinhalten, die Sie von der BaFin in der MVP bei erfolgreicher Übermittlung an die BaFin zur Verfügung gestellt bekommen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wird die Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abgegeben kann dafür ein Bußgeld verhängt werden.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Wertpapieraufsicht auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Informationen zu Stimmrechtsmitteilungen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Informationen zu MVP-Fachverfahren zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Informationen zu MVP-Test-Fachverfahren zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
MVP-Portal der BaFin
Rechtsbehelf
Widerspruch