Mit der Rente für besonders langjährig Versicherte können Sie eine abschlagsfreie Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.

Wurden Sie bis zum 31.12.1952 geboren, können Sie die vorzeitige abschlagsfreie Altersrente ab der Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen.

Bei Geburt zwischen dem 01.01.1953 und dem 31.12.1963 wird die Altersgrenze stufenweise auf 65 angehoben. 

Ab dem 01.01.1964 Geborene können die abschlagsfreie vorzeitige Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten.
 


Es fallen keine Kosten an.


Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.


Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monaten.


  • Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren und
  • Sie haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.

Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit,
  • Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt,
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag,
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht,
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld). Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden nur berücksichtigt, wenn Sie die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers erhalten haben.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR
  • Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


  • Rentenantrag für besonders langjährig Versicherte
  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
     

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter „Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. 
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig online aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der DRV. 
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter. 
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts-­ und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen 
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
 


§ 38 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) 
§ 16 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) 


§ 38 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 236b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

  • Widerspruch. 
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. 
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

DRV, Frührente, Deutsche Rentenversicherung, Rentenanspruch, Rente, Rentenversicherung, Altersrente, Vorzeitige Rente, Altersrente für besonders langjährig Versicherte