Dienstleistung
Anmeldung zum Besuch eines Abendgymnasiums
Das Abendgymnasium ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges. Es bietet Ihnen als erwachsenem Studierenden mit Berufserfahrung die Möglichkeit, nach einem dreijährigen Bildungsgang die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben. Sie durchlaufen eine einjährige Einführungsphase im Klassenverband und eine zweijährige Qualifikationsphase im Kurssystem.
Am Abendgymnasium wird Ihnen ein hohes Maß an Allgemeinbildung vermittelt, Sie werden gezielt auf ein Hochschulstudium vorbereitet. Mit dem Erwerb des höchsten deutschen Schulabschlusses geht eine persönliche Weiterentwicklung einher, die für Sie neben dem Abschluss eine wichtige Voraussetzung für das berufliche Weiterkommen darstellt.
Das Abendgymnasium ist für Sie eine richtige Wahl, wenn Sie Ihre aktuelle Berufstätigkeit (noch) nicht ganz aufgeben wollen oder können. Der Unterricht findet in der Regel an fünf Wochentagen am Abend und an zwei Standorten auch am Vormittag statt.
Alternativ wird das Modell „Abitur-online“ angeboten. Darin ist der Unterricht je zur Hälfte in „Präsenzphasen“ (zwei bis drei Wochentage in der Schule) und in „Distanzphasen“ (begleitetes Lernen zu Hause am PC mithilfe einer internetgestützten Lernplattform) organisiert.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Das Abendgymnasium ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges. Es bietet Ihnen als erwachsenem Studierenden mit Berufserfahrung die Möglichkeit, nach einem dreijährigen Bildungsgang die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben. Sie durchlaufen eine einjährige Einführungsphase im Klassenverband und eine zweijährige Qualifikationsphase im Kurssystem.
Am Abendgymnasium wird Ihnen ein hohes Maß an Allgemeinbildung vermittelt, Sie werden gezielt auf ein Hochschulstudium vorbereitet. Mit dem Erwerb des höchsten deutschen Schulabschlusses geht eine persönliche Weiterentwicklung einher, die für Sie neben dem Abschluss eine wichtige Voraussetzung für das berufliche Weiterkommen darstellt.
Das Abendgymnasium ist für Sie eine richtige Wahl, wenn Sie Ihre aktuelle Berufstätigkeit (noch) nicht ganz aufgeben wollen oder können. Der Unterricht findet in der Regel an fünf Wochentagen am Abend und an zwei Standorten auch am Vormittag statt.
Alternativ wird das Modell „Abitur-online“ angeboten. Darin ist der Unterricht je zur Hälfte in „Präsenzphasen“ (zwei bis drei Wochentage in der Schule) und in „Distanzphasen“ (begleitetes Lernen zu Hause am PC mithilfe einer internetgestützten Lernplattform) organisiert.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren und nur geringe Nebenkosten an (Leihgebühr Schulbücher, Anschaffung eines Taschenrechners, Verbrauchsmaterialien, Exkursionskosten).
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufnahmeanträge müssen bis zum Beginn eines Schuljahres vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags dauert höchstens zwei Wochen.
Ansprechpunkt
- Braunschweig Kolleg - Abendgymnasium, Wolfenbütteler Str. 57, 38124 Braunschweig, Tel. 0531-2621038
- Abendgymnasium Göttingen, Godehardstr. 11, 37081 Göttingen, Tel. 0551-4003272
- Abendgymnasium Hannover, Thurnithistraße 6, 30519 Hannover, Tel. 0511-16843387
- Abendgymnasium Oldenburg, Theodor-Heuss-Straße 75, 26129 Oldenburg, Tel. 0441-408960
- Abendgymnasium Sophie-Scholl Osnabrück, Knappsbrink 48,49080 Osnabrück, Tel. 0541-32384600
Abendgymnasium Braunschweig
Abendgymnasium Göttingen
Abendgymnasium Hannover
Abendgymnasium Oldenburg
Abendgymnasium Osnabrück
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in das Abendgymnasium müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie vollenden das 19. Lebensjahr im ersten Halbjahr des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt.
- Sie haben den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben.
- Sie können eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine geregelte Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren Dauer nachweisen. Die Zeiträume über insgesamt 24 Monate Vollzeitbeschäftigung müssen nicht zusammenhängend sein und können auch aus Teilzeitbeschäftigungszeiten errechnet werden. Auch Zeiten der Haushaltsführung, Freiwilligendienste und Ausfallzeiten (Arbeitslosigkeit) können anerkannt werden.
- Sie haben nicht schon mehr als einmal eine Abiturprüfung – auch in einem anderen Bundesland – ohne Erfolg versucht.
- Sie gehen aktuell einer Erwerbstätigkeit nach oder sind der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet.
Formulare
Formulare zum Aufnahmeantrag finden Sie auf den Websites der Abendgymnasien.
erforderliche Unterlagen
Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- einen Lebenslauf mit Lichtbild,
- ein weiteres Lichtbild für den Schülerausweis,
- eine beglaubigte Kopie des Abschluss- oder Abgangszeugnisses der letzten allgemeinbildenden Schule (z. B. Realschule) und ggf. einer berufsbildenden Schule,
- beglaubigte Kopien eines Berufsabschlusszeugnisses nach erfolgter Ausbildung oder sonstige Bescheinigungen über eine mindestens zweijährige Erwerbstätigkeit,
- eine Bescheinigung über Ihre aktuelle Berufstätigkeit.
Verfahrensablauf
- Sie bewerben sich direkt bei dem von Ihnen gewählten Abendgymnasium und weisen mit den nötigen Dokumenten nach, dass Sie die Voraussetzungen (siehe oben) erfüllen. Nach dem Erstkontakt erfolgt in der Regel ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung.
- Mit einem Hauptschulabschluss müssen Sie zunächst an einem einjährigen Vorkurs teilnehmen, der am 1. Februar beginnt und 14 Jahreswochenstunden Abendunterricht an in der Regel drei Wochentagen umfasst. Nach erfolgreichem Abschluss werden Sie in die Einführungsphase aufgenommen. Mit erfolgreichem Abschluss der Einführungsphase erwerben Sie den Erweiterten Sekundarabschluss I und werden in die Qualifikationsphase versetzt.
- Mit dem im ersten Bildungsweg erworbenen Erweiterten Sekundarabschluss I können Sie direkt in die Qualifikationsphase aufgenommen werden.
- Mit einer Fachhochschulreife können Sie ebenfalls direkt in die Qualifikationsphase eintreten, sofern Sie ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen können.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.