Dienstleistung
Anmeldung zur theoretischen Standardisierung und Vorschlag eines Prüfer-Ausbilders für praktische Standardisierung
Theoretische Standardisierung:
Der theoretische Teil des Lehrgangs für Prüferinnen und Prüfer wird als zweitägiger Präsenzlehrgang im Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig durchgeführt.
Während im Modul 1 allgemeine Grundlagen vermittelt werden, sind die Inhalte des Moduls 2 prüferkategoriespezifisch, wobei einzelne Kategorien zusammengefasst werden. Eine Übersicht der Module und Termine finden Sie auf der Internetseite des LBA.
Im Anschluss an die Teilnahme an dem Lehrgang erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Praktische Standardisierung:
Für die praktische Prüfung zum Erwerb oder Erweiterung einer Prüferberechtigung können Sie einen Vorschlag zur Bestimmung einer Prüfer-Ausbilderin oder eines Prüfer-Ausbilders einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die theoretische Prüferstandardisierung muss vor der praktischen Prüferstandardisierung abgeschlossen sein.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung zur theoretischen Standardisierung oder für den Vorschlag eines Prüfer-Ausbilders oder einer Prüfer-Ausbilderin für die praktische Prüferstandardisierung können Sie sich online anmelden:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie die Anmeldung online ab.
- Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Voraussetzungen
- Sie haben eine gültige Fluglizenz oder Prüferberechtigung oder Sie füllen die Anmeldung als Vertretung aus.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
erforderliche Unterlagen
für die Anmeldung zur praktischen Standardisierung:
- Nachweis zur Teilnahmebescheinigung der theoretischen Standardisierung, sofern die Standardisierung nicht beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert wurde.
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nummer 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
Leitfaden zum Erwerb, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung nach Teil-FCL auf der Internetseite des LBA
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.