Studierende der Humanmedizin müssen vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Er hat den Zweck, die Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.


regelhafter KP: kostenlos

anrechenbarer KP: 25 - 40 Euro


je nach Einzelfall


Studierende niedersächsischer Universitäten senden die erforderlichen Nachweise im Original und einfacher Kopie an das LPA.


Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

- Abt. 2 Landesprüfungsamt (LPA), Nobelring 4, 30627 Hannover

E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de

(Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)


Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

- Abt. 2 Landesprüfungsamt (LPA), Nobelring 4, 30627 Hannover

E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de

(Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)


  • Allgemeiner Hochschulabschluss
  • Leistung des Pflegedienstes

Für die Anerkennung des dreimonatigen Krankenpflegedienstes sind vorzulegen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (diesen finden Sie im Downloadbereich der Abteilung 2 Landesprüfungsamt)
  • Krankenpflegedienstzeugnisse im Original
  • aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung; die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)
  • Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Krankenpflegedienstes muss (1.) das Krankenpflegedienstzeugnis in deutschenglischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und kurze Selbstbeschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbeschreibung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.

In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner des Landesprüfungsamts auf.


Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja


Download-Bereich Abteilung 2 Landesprüfungsamt

Anrechnungsmöglichkeiten auf den Krankenpflegedienst von krankenpflegerischen Tätigkeiten:

1. im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,

2. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,

3. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,

4. im Rahmen eines Zivildienstes.

5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.


Approbationsordnung für Ärzte
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Bundesfreiwilligendienst, Krankenpflegedienstzeugnis, Freiwilliges Soziales Jahr, krankenpflegerische Tätigkeiten, FSJ, Pflegedienst, Zivildienst, Sanitätsdienst