Über Vereinbarungen mit den öffentlich-rechtlichen – und  privaten Fernsehveranstaltern sowie Pay-TV Veranstaltern vergibt die Filmförderungsanstalt (FFA) Medialeistungen. Diese sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen und im Radio beworben werden kann.

Sie können Medialeistungen beantragen, wenn Sie der Verleiher eines deutschen Kinofilms sind,

  • der  bundesweit und
  • mit mindestens 25 Kopien

in den Kinos startet.

Medialeistungen sind kurze Spots der privaten sowie der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter, mit denen der Film im Fernsehen und/oder im Hörfunk der Landesrundfunkanstalten der ARD beworben werden kann.

Medialeistungen können für einen Film zum Kinostart in unterschiedlicher Höhe für verschiedene Kategorien beantragt und bewilligt werden.

Die Medialeistungen für die Kinoherausbringung eines Films werden nach 3 Kategorien festgelegt

Die Medialeistungen der privaten Fernsehveranstalter werden nach folgenden Kategorien vergeben:

  • Kategorie A: EUR 200.000,00
  • Kategorie B: EUR 300.000,00
  • Kategorie C: EUR 400.000,00

Die Medialeistungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter werden entsprechend den nachfolgenden Kategorien vergeben, wobei Ihnen die interne Aufteilung auf ARD und ZDF von der FFA mitgeteilt wird.

  • Kategorie A: EUR 100.000,00
  • Kategorie B: EUR 200.000,00
  • Kategorie C: EUR 300.000,00.

Die Medialeistungskategorien A und B sind mit denen der privaten Fernsehveranstalter kombinierbar

Für den Fall, dass Sie Medialeistungen auch für die Bewerbung von Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen beantragt haben, muss Ihr Film

  • mindestens EUR 200.000 Medialeistung für die Bewerbung zum Kinostart Ihres betreffenden Films bewilligt bekommen haben und
  • eine bestimmte Besucherzahl erreicht haben.

Nach Bewilligung der Medialeistungen können Sie sich direkt an den Fernsehsender wenden oder Sie schalten eine Agentur ein, um die Medialeistungen zu buchen. Die einzelnen Fernsehveranstalter berichten der Filmförderungsanstalt (FFA) in regelmäßigen Abständen von den von Ihnen durchgeführten Buchungen der Medialeistungen. Dadurch kann die FFA überprüfen, ob Ihre Medialeistungen in dem gewährten Umfang ausgestrahlt wurden.

Hinweis:
Der Antrag auf Medialeistungen sollten Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Projektverleihförderung stellen.


  • bei Mehrfachprüfung: 1,7 Prozent des bewilligten Zuwendungsbetrags

Antragstellung:
Der Antrag muss der Filmförderungsanstalt (FFA) spätestens einen Monat vor dem offiziellen Kinostart vorliegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verleih- Vertriebs- und Videokommission rechtzeitig vor Filmstart über eine Bewilligung entscheiden muss, damit Sie die TV Spots noch zum Filmstart buchen können.
 


für die Bearbeitung der Förderungsentscheidung: Abhängig von Terminierung der Kommissionssitzungen. Nach Sitzung circa 1 Woche Bearbeitung


Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.

  • Vereinbaren Sie zunächst ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
  • Stellen Sie Ihren Antrag online. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie den Antrag und alle Unterlagen per Post und elektronisch an die FFA.Die FFA bestätigt den Eingang Ihres Antrags, prüft diesen
  • Anschließend wird der Antrag der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung vorgelegt.
  • Die Kommission fällt eine Entscheidung über die Förderfähigkeit.
  • Die Entscheidung wird Ihnen durch einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid per Post mitgeteilt.
  • Die zweite Rate in Höhe von 25 Prozent erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Schlusskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Anträge können stellen:

  • Verleiher von Kinofilmen
    • die bundesweit und
    • mit mindestens 25 Kopien

in den Kinos starten

Weitere Voraussetzungen:

  • Beim Antrag muss angegeben werden, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) mit
    • weniger als 250 Beschäftigten und
    • höchstens EUR 50 Millionen Umsatz im Jahr oder
    • eine maximale Bilanzsumme von EUR 43 Millionen

handelt

Bei Beantragung zusätzlicher Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen muss

  • mindestens EUR 200.000 Medialeistung bewilligt worden sein und
  • eine bestimmte Besucherzahl erreicht werden.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Erklärung über Art und Höhe der beantragten Förderhilfe
  • Marketingkonzept (gegebenenfalls auch Darlegung, dass Einsatz für Hörfunkwerbung beabsichtigt)
  • Ausführliche Beschreibung der TV Kampagne,
  • Kalkulation der Herausbringungskosten sowie Finanzierungsplan
  • Verleihvertrag
  • Anzahl der Startkopien
  • Ansichts-DVD der Kinofassung,
  • Verpflichtung zur Bereitstellung eines Digital Cinema Package (DCP) der Kinofassung zur Sichtung in einem mit der Filmförderungsanstalt (FFA) abzustimmenden technischen Format
  • Erklärung, dass Sperrfristen eingehalten werden
  • Angaben zu Hersteller, Regisseur und Schauspielern
  • Angabe der erwarteten Besucherzahlen circa 15 Sekunden Spot oder eine ausführliche Beschreibung
     

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Online-Antrag auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

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