Die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/in“ ist in Deutschland reglementiert und unterliegt somit rechtlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass dieser Beruf nur mit einer staatlichen Erlaubnis ausgeübt werden darf. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/in“ zu führen und als solche/r zu arbeiten.

Wenn Sie über einen ausländischen, vergleichbaren Abschluss verfügen und als Notfallsanitäter/in in Deutschland tätig werden wollen, ist dies mithilfe eines Anerkennungsverfahrens möglich.  Dementsprechend beantragen Sie eine staatliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde. Wenn Sie zur Zuwanderung nach Deutschland berechtigt sind, kann die Antragstellung auch aus dem Ausland erfolgen.

  • Entgegennahme des Antrages auf Feststellung der Gleichwertigkeit von einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung im Rettungswesen
  • Weiterleitung des Antrages zur Begutachtung an eine Fachschule (wird auf freiwilliger Basis tätig), gegebenenfalls Weiterleitung an die ZAB (Zentralstelle für ausl. Bildungswesen)
  • Mitteilung des Begutachtungsergebnisses
  • Erteilung des Kostenfestsetzungsbescheides für die Erstellung des Gutachtens
  • Je nach Ergebnis: Verfahren zur Erteilung der Berufserlaubnis Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter, gegebenenfalls Feststellung der Gleichwertigkeit zur Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter sonst Aufarbeitung der im Gutachten festgestellten Mängel

Antragstellende müssen in Niedersachsen leben beziehungsweise einen glaubhaften Nachweis erbringen (durch Vorlage einer Arbeitsaufnahme), in Niedersachsen zu arbeiten

  • Berufliche Qualifikation
  • persönliche Eignung
  • gesundheitliche Eignung
  • Kenntnisse der deutschen Sprache

  • einen Auszug aus dem Register Ihrer örtlichen Meldebehörde (Meldebescheinigung)
  • oder sollten Sie noch keinen Wohnsitz in Niedersachsen haben, werden Unterlagen benötigt, die die Ernsthaftigkeit Ihrer Absichtserklärung in Niedersachsen arbeiten zu wollen, belegen (z.B. Stellengesuche, Bewerbungsschreiben oder Kontaktaufnahmen einer beauftragten Personalvermittlungsagentur);
  • einen tabellarischen Lebenslauf;
  • Ihre Geburts oder Heiratsurkunde in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache;
  • Ihren Personalausweis oder Pass
  • Ihr(e) Diplom(e) in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache;
  • detaillierte Übersichten, aus der die theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer, Noten und die Stundenzahl Ihrer Aus/Weiterbildung hervorgehen (z.B. Anlage(n) zum Diplom), in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache;
  • detaillierte Übersichten über die während Ihrer Ausbildung absolvierten Praktika (mit Angaben zu den Praktikumseinrichtungen, Tätigkeitsmerkmale, Zeitraum, Stunden/Tag);
  • falls Berufserfahrung im erlernten Beruf vorhanden ist: Arbeitszeugnisse, behördliche Bescheinigungen oder Arbeitsbücher inkl. detaillierter Aufgabenbeschreibung über die erlangte Berufserfahrung
  • Einverständniserklärung zur Datenspeicherung
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Niveau B2

Eine Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt durch Fachschulen auf freiwilliger Basis, je nach freier Kapazität. Gegebenenfalls ist nach einer unbestimmbaren Zeitspanne die Einschaltung der ZAB erforderlich, dort kann die Bearbeitung erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehmen
Bearbeitungsdauer: 6 bis 32 Wochen
  • vorab sollten Sie Kontakt mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (für noch im Ausland lebende Antragsteller) beziehungsweise dem IQ-Netzwerk Niedersachsen (für schon in Niedersachsen lebende Antragsteller) aufnehmen
  • die Feststellung der Gleichwertigkeit und Antrag auf Berufserlaubnis sind getrennte Verfahren

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


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