Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche. Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten „Verpflichteten“ auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.

Nähere Informationen erteilen die zuständige Stelle oder das Niedersächsische Finanzministerium


Informationen zur aktuellen Steuergesetzgebung auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums
Geldwäschegesetz (GwG)

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Es werden keine Unterlagen benötigt


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hält Informationen zur Geldwäscheprävention sowie Merkblätter und Dokumentationen zur Verfügung.


Information zur Geldwäscheprävention auf den Seiten des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW)

Niedersächsisches Finanzministerium