Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen

Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.


Niedersächsische Gewerbeaufsicht

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Es müssen  ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.