Dienstleistung
Arbeitsstipendium im Bereich Literatur beantragen
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 im Bereich der Literatur Arbeitsstipendien zu vergeben. Die Stipendien haben die Förderung von Autorinnen und Autoren, die noch am Anfang ihrer literarischen Karriere stehen, zum Ziel. Sie dienen der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache. Darüber hinaus besteht auf Wunsch die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede (Martin-Kausche-Ateliers) zu verbringen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.
Verfahrensablauf
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
- Lebenslauf ohne Foto
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
- Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde.
- Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich einzureichen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 32,
Leibnizufer 9,
30169 Hannover.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.
Die o.g. Anlagen werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Voraussetzungen
- Ein Arbeitsstipendien können Sie als Autorin oder Autor erhalten, wenn Ihr Projekt einen Niedersachsenbezug hat bzw. wenn Sie Ihren Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen haben.
- Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
- Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
- Ein Arbeitsstipendium wird Ihnen nicht gewährt, wenn die Sie während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts oder Jahresstipendium) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhalten.
- Als Antragstellerin/Antragsteller erklären Sie sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht von Ihrer Seite nicht.
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf ohne Foto
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
Rechtsbehelf
Nicht möglich