Sie können Gewässer oder Gewässerabschnitte als regelmäßig trockenfallend anzeigen, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend ist. Nach Eingang und entsprechender Kontrolle auf Plausibilität der Anzeige werden die Gewässer oder die Gewässerabschnitte in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen.

Gewässer, die in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen wurden, sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen  nach NWG und WHG (bitte Düngeverordnung o. ä. beachten) ausgeschlossen.

Eventuell wurde das Gewässer oder der Gewässerabschnitt, den Sie anzeigen wollen, bereits in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen. Diese Gewässer oder Gewässerabschnitte können Sie der entsprechenden  interaktiven Umweltkarte  des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz entnehmen. Die interaktive Umweltkarte wird monatlich aktualisiert.



Gebühr: kostenfrei

Nach Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Eingangsbestätigung.

Die Bearbeitungsdauer Ihrer Anzeige variiert in Abhängigkeit des Aufkommens der Anzeigen zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten.


  • Sie reichen Sie Ihre Anzeige bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.
  • Auf Grundlage der eingegangenen Anzeige und anhand einzelner Kriterien kontrolliert der NLWKN auf Plausibilität, ob das Gewässer oder Gewässerabschnitt trockenfallend sein könnte.
  • Nach entsprechender Kontrolle auf Plausibilität nimmt der NLWKN das Gewässer oder den Gewässerabschnitt in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer auf oder lehnt die Anzeige ab.

  • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend.
  • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist kein Fließgewässer nach Anlage 1 Nr. 2.1 der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (OGewV) (WRRl-Relevant)
  • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt liegt nicht in einem Karstgebiet

  • Anzeige zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer.
  • Sofern Gewässer(abschnitt) noch nicht im digitalen Gewässernetz: Beiblatt Anzeige zur Meldung von Änderungen und Ergänzungen des Gewässernetzes

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