Sie können die Anerkennung zur Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung beantragen.

Dieser Antrag richtet sich an Aus- oder Weiterbildungsstellen, die möchten, dass ihr Aus- oder Weiterbildungskurs als Aus- und Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung für Niedersachsen anerkannt wird.



Gebühr: kostenfrei

Mindestens drei Monate nach Antragstellung muss die Behörde untätig gewesen sein, damit eine Untätigkeitsklage erhoben werden kann.


Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.

Wollen Sie den Antrag online stellen, dann klicken Sie bitte hier

(künftige URL einfügen). 

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft, und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.


Zuständig ist die  Anerkennungsstelle der psychosozialen Prozessbegleitung im   Niedersächsischen Justizministerium.


Ihre Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es sind relevante Kenntnisse der Grundlagen des Strafverfahrens, der Kriminologie, der Viktimologie, der Medizin, der Psychologie, der psychosozialen Prozessbegleitung und der Qualitätssicherung und Eigenvorsorge zu vermitteln.
  • Die Teilnehmenden werden befähigt, eigenständig psychosoziale Prozessbegleitung gemäß der Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen durchzuführen.
  • Ihr Aus- und Weiterbildungskonzept entspricht aktuellen Kenntnissen in Didaktik und Methodik.
  • Die Form, die Dauer und die Teilnehmerzahl der Aus- oder Weiterbildung sind so zu wählen, dass die angestrebten Lernziele erreicht werden können.
  • Die in der Niedersächsischen Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung festgelegten Mindeststandards für die Aus- oder Weiterbildung sind zu erfüllen.
  • Erforderliche fachliche Qualifikation der lehrenden Personen
  • Eine Person mit der erforderlichen fachlichen Qualifikation steht für die Leitung der Aus- oder Weiterbildungsstelle zur Verfügung.

Nur für die schriftliche Antragsstellung:

  • Antragsformular
  • Datenformular: Einverständnis zur Datenerfassung

Für die schriftliche und die Online-Antragsstellung:

  • Lehrplan, der der Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung zugrunde liegt.
  • Weitere Kursangaben mit identischem Inhalt und Zeitrahmen nebst jeweiligem Lehrplan und Dozentenlisten mit Namen und Qualifikation
  • Weitere Kursangaben mit abweichendem Inhalt oder Zeitrahmen
  • Liste der lehrenden Personen mit Namen und Qualifikation zu der Aus- oder Weiterbildung zu der psychosozialen Prozessbegleitung

Klagemöglichkeit:

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in der Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21. Oktober 2011 (Nds. ERVVO-Justiz - Nds. GVBl. S. 367) Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.


psychosoziale Prozessbegleitung, Aus- oder Weiterbildung, Anerkennung