Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege gewährt das Land Niedersachsen eine Prämie für jeden bereit gestellten Ausbildungsplatz sowie Zuschüsse zum Schulgeld an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft.

Prämie für Ausbildungsverhältnisse in der Altenpflege in Niedersachsen

Beginnend mit dem 01.08.2009 wird für alle bestehenden und neuen Ausbildungsverhältnisse zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger eine Prämie gewährt.

Zuwendungsempfänger sind die Träger der ausbildenden Pflegeeinrichtungen.

Die Höhe der Prämie richtet sich an ambulante Einrichtungen sowie an stationäre Einrichtungen, die nach dem Verhältnis von 1:19 oder größer (z.B. 1:10) über  Ausbildungsverhältnisse zur Anzahl der Pflegeplätze verfügen. Sie beträgt monatlich für jedes Ausbildungsverhältnis 85,00Euro.

Grundvoraussetzung zum Erhalt der Prämie ist die Zahlung einer Ausbildungsvergütung von mind. 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege).

Zuwendungen zum Schulgeld an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft in Niedersachsen

Beginnend mit dem 01.08.2009 wird für alle bestehenden und neuen Schulverträge für die Ausbildung in der Altenpflege ein Zuschuss gewährt.

Zuwendungsempfänger sind die Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft. Der Zuschuss ist von dem durch die Schülerinnen und Schüler zu leistenden Schulgeld abzuziehen. Nach der Wartezeit (6 Monate) wird kein Schulgeld beim Schüler erhoben.

Für jeden Schulvertrag wird derzeit ein monatlicher Zuschuss bis zur Höhe des Schulgeldes, höchstens bis zu 200 Euro, geleistet.

Die Prämie für die ausbildende Pflegeeinrichtung und der Zuschuss zum Schulgeld werden nicht miteinander verrechnet.


Es fallen keine Gebühren an.


Eine Leistungsgewährung kommt für bestehende und neue Schulverträge bzw. Ausbildungsverhältnisse ab dem 01.08.2009 in Betracht.

Für Schulverträge und Ausbildungsverhältnisse, die im ersten halben Jahr ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Förderung.

Je Einrichtung und je Förderhalbjahr (01.08. bis 31.01. und 01.02. bis 31.07.) ist ein separater Antrag erforderlich. Von Altenpflegeschulen ist spätestens zwei Monate nach Ablauf der Wartezeit bzw. Beginn des jeweiligen Schuljahres ein Antrag zu stellen.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.

Die Außenstelle Lüneburg ist für ganz Niedersachsen zuständig.


  • Ausgefüllte Antragsformulare

Schulgeld, Altenpflegeausbildung, Zuschuss