Dienstleistung
Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung nach Bundesrecht
Neben den reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Falls Sie für diese eine Anerkennung benötigen, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden und einen elektronischen Antrag stellen.
Zur elektronischen Antragstellung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen, soweit Sie im
Bundesland Niedersachsen
tätig werden möchten.
Für eine Anerkennung in einem
anderen Bundesland
nutzen Sie den Anerkennungs-Finder im Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“.
Anerkennungs-Finder im Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig von der anzuerkennenden Berufsqualifikation. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.