Haben Sie im Ausland eine Berufsqualifikation erworben? Möchten Sie in der niedersächsischen Justiz arbeiten? Mit diesem Antrag können Sie die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Beruf in der niedersächsischen Justiz feststellen lassen. Ausgenommen ist die Anerkennung volljuristischer Berufe. Hierfür ist ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen zu stellen.

Dieser Antrag richtet sich an Menschen, die in der niedersächsischen Justiz in folgenden Berufen arbeiten möchten:

  • Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister
  • Justizangestellte im Wachtmeisterdienst / Justizangestellter im Wachtmeisterdienst
  • Justizfachangestellte / Justizfachangestellter
  • Justizfachwirtin / Justizfachwirt
  • Justizvollzugsfachwirtin / Justizvollzugsfachwirt
  • Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher
  • Amtsanwältin / Amtsanwalt
  • Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (im Justizvollzugsdienst)
  • Sonstiger Beruf

Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (NBQFG).

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für die meisten Berufe in der Justiz umfassende Kenntnisse des deutschen Rechts erforderlich sind, die häufig nicht im Rahmen einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung erworben werden können.



Gebühr: kostenfrei
Gebühr: kostenfrei
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen


Bearbeitungsdauer: 1 Monat bis 6 Monate
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Sollten noch Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.


Wollen Sie den Antrag online stellen, dann klicken Sie bitte hier.

Zuständig ist das Niedersächsische Justizministerium,  Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover


Für die Antragstellung gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzungen:

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
  • Sie wollen in Niedersachsen im justiziellen Bereich arbeiten.

  • Identitätsnachweis
  • Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache einschließlich Dauer und deren Inhalt
  • Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
  • deutsche Übersetzung des Ausbildungsnachweises durch eine/n öffentlich bestellte/n oder beeidigte/n Dolmetscher/in
  • eventuell Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
  • Deutsche Übersetzung der Befähigungsnachweise durch eine/n öffentlich bestellte/n oder beeidigte/n Dolmetscher/in.

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Wollen Sie den Antrag online stellen, dann klicken Sie bitte hier.

Klagemöglichkeit binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides


Wenn Sie sich über die Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz informieren möchten, finden Sie hier weiterführende Hinweise:


Berufe in der Justiz (Karriereportal)

Anerkennungsgesetz, BQFG, Europäischer Rechtsanwalt, Berufsanerkennung, Diplomanerkennung, NBQFG, Rechtsanwaltschaft Zulassung, Anerkennung von Ausbildung, Richter, BQRL, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen, Berufsanerkennungsrichtlinie, Anerkennung in Deutschland, Nicht reglementierter Beruf, juristischer Beruf, juristische Berufe, Ausländische Qualifikation, Niederlassungsfreiheit, BQ-Portal