Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Binnenfischerei mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Binnenfischerei.

Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

Sie erhalten Förderungen u.a. für

  • Diversifizierungen und neue Einkommensquellen
  • Unterstützungsleistungen zur Berufsausbildung
  • Investitionen in schonende Fangtechniken
  • Austausch/Modernisierung von Motoren zur Steigerung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen
  • Unterstützung des Ersterwerbs eines gebrauchten Fischereifahrzeugs für junge Fischerinnen und Fische

Es fallen keine Kosten an.


Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.


Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.


  • Sie beantragen die Förderung der Seefischerei, indem Sie alle relevanten Unterlagen beim LAVES einreichen.
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid.
  • Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
  • Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)


  • Das Fischerei oder Aquakulturunternehmen, das Zuwendungsempfänger oder beteiligter Partner ist, muss seinen Sitz in Niedersachsen haben. Die Investitionen müssen in Niedersachsen stattfinden.
  • Die Schwellenwerte für förderfähige Ausgaben nach Nr. 5.6 der Förderrichtlinie müssen erreicht werden.
  • Zuwendungsempfänger müssen die Merkmale eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG erfüllen.
  • Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger oder die mit der Betriebsführung während des Zeitraumes der Zweckbindung beauftragte Person hat grundsätzlich die bestandene Abschlussprüfung i. S. des § 34 oder § 40 Abs. 2 BBiG für den Beruf Fischwirtin/Fischwirt nachzuweisen.

  • Ausgefüllter Antragsvordruck zzgl. Anlagen
  • Projektbeschreibung
  • Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
  • Detaillierter Kosten und Finanzierungsplan
  • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein , ist geplant


Binnenfischerei, Wirtschaftsförderung, Fischereiförderung, EMFAF, Zuwendungen