Wer

  • Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
  • Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg

gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.

Weitere Informationen:

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.


Bundesnetzagentur

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Es fallen keine Gebühren an.


Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.


Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige