Dienstleistung
Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Ansprechpunkt
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Schlagwörter
Zuschüsse, Jugendamt, Pflegekinder, Einmalige Beihilfe