Die oder der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule durch. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Niedersachsen erteilt.


- Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)


- In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.



Gebühr: kostenfrei

Zuständig sind Berufsbildende Schule vor Ort  oder Regionale Landesämter für Schule und Bildung


Zuständig ist ihre berufsbildende Schule


- Abschluss eines Ausbildungsvertrages


- Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.


- Ausbildungsvertrag


- Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.


- Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.