Dienstleistung
Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen
- inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
- inländischen alternative Investmentfonds (AIF).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Verfahrensablauf
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
- Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
- Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
Voraussetzungen
- Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Schlagwörter
Investmentfonds, Vertriebsbescheinigung, BaFin, AIF, MVP Portal, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Alternative Investment Fund, EU-Verwaltungsgesellschaft, Alternativer Investmentfonds, EU-AIF, OGAW, alternative Investmentfonds, Antrag, Publikums-AIF, KVG, Organismen gemeinsame Anlagen Wertpapieren, Vertrieb, Bescheinigung