Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.


Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover


Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:

bei Online-Antrag: 40 €

bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €


Zwei bis acht Wochen. 


Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. 


Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen


Link zur Landwirtschaftskammer

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Abwehrstoff, Pflanzenschutz, Herbizid, Insektizid, Fungizid, Pestizid