Ist ein/e Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r verstorben oder seine Bestellung erloschen, zurückgenommen oder widerrufen worden, kann die Steuerberaterkammer, deren Mitglied die/der Betreffende war, eine/n andere/n Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigten zur/zum Abwickler/in der Praxis bestellen.

Rechtsanwälte können nicht als Abwickler bestellt werden.

Die/der Praxisabwickler/in wird in der Regel für einen Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr bestellt.

Auf Antrag der/des  Praxisabwicklerin/Praxisabwicklers kann die Bestellung jeweils höchstens um ein Jahr verlängert werden.

Das Amt der/des Praxisabwicklerin/Praxisabwicklers beginnt mit der Bestellung und endet mit dem Ablauf des Bestellungszeitraums oder durch Widerruf der Bestellung.



Die/der Praxisabwickler/in führt nach ihrer/seiner Bestellung das Amt für Rechnung und auf Kosten der Erben der/des verstorbenen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten beziehungsweise der/des ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten. Sie/er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Beitrag: EUR 155,00

Um eine ordnungsgemäße Betreuung der laufenden Mandate zu gewährleisten, sollte zeitnah Kontakt zu der Steuerberaterkammer aufgenommen werden.


Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa einen Monat.


Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird dieser geprüft und ein Bescheid erlassen.


Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater.


Die Bestellung ist nicht von einem Antrag der/des früheren Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten oder ihrer/seiner Erben abhängig. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer.

Erben sollten sich durch einen Erbschein legitimieren.


Formloser Antrag möglich, schriftlich oder per E-Mail.


Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.