Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters *  oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.



Gebühr: EUR 155,00

Sie müssen keine Fristen beachten.


Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater


Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail


schriftlicher Antrag (Original)


Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.


Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht


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