Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.


Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater


schriftlicher Antrag (Original)


Gebühr: EUR 155,00

Sie müssen keine Fristen beachten.


Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail


Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht


Steuerberaterkammer Niedersachsen


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