Dienstleistung
Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:
- schriftlich oder
- vor Ort im Betrieb.
Im Regelfall prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:
- die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen und
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der daraus entstandenen Meldungen.
Gegebenenfalls erhebt die Künstlersozialkasse Nachforderungen wegen zu wenig gezahlter Künstlersozialabgabe oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb
- bei der Künstlersozialkasse als abgabepflichtig registriert ist oder
- Beschäftigte hat.
Für die Betriebsprüfung müssen Sie der Künstlersozialkasse die Unterlagen vorlegen, auf deren Grundlage Sie die Meldung erstellt haben.
Darüber hinaus müssen Sie der Künstlersozialkasse alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.
Wenn die Künstlersozialkasse bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
Die Künstlersozialkasse kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn Sie Entgelte an künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige gezahlt haben.
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Online-Antrag:
- Aufzeichnungen über die zu meldenden Entgelte
- Eingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern
- alle zum Rechnungswesen gehörenden Geschäftsbücher
- Buchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung)
- Summen und Saldenlisten
- Sachkonten
- Kontennachweise
- Prüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehörden
- Gegebenenfalls müssen Sie im Rahmen der Prüfung weitere Unterlagen vorlegen.
Verfahrensablauf
Die Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse beginnt mit einer schriftlichen Prüfankündigung. Diese Ankündigung erhalten Sie per Post oder per E-Mail.
Die Betriebsprüfung kann vor Ort bei Ihnen stattfinden oder im Online-Verfahren. Sie können nach einem Vor-Ort-Termin auch online Unterlagen nachreichen.
Vor-Ort-Prüfung oder schriftliche Vorlageprüfung:
- Nehmen Sie Kontakt mit der Prüferin oder dem Prüfer auf, um den weiteren Ablauf beziehungsweise den Termin zur Prüfung abzusprechen.
- Suchen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie der Prüferin oder dem Prüfer, wenn möglich, bereits vorher Unterlagen per Post oder online, sofern Sie darum gebeten werden.
- Halten Sie bei einer Vor-Ort-Prüfung alle Unterlagen bereit.
- Beschaffen Sie gegebenenfalls auf Nachfrage weitere Belege und Nachweise.
- Die Prüferin oder der Prüfer bespricht die Ergebnisse mit Ihnen.
- Stimmen Sie den Ergebnissen zu oder erklären Sie, was aus Ihrer Sicht zu ändern ist.
Online-Verfahren:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie dann Ihr Anliegen auswählen und in den weiteren Schritten auch Dokumente oder Unterlagen hochladen.
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, kontaktiert Sie die Künstlersozialkasse schriftlich. Wenn Sie die Forderung aus der Betriebsprüfung in Raten begleichen wollen, können Sie online oder per Post einen entsprechenden Antrag stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 35 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)
Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen - Klage vor dem Sozialgericht